Berufsbild Verfahrensbeistand §158 FamFG

Verfahrensbeistände vertreten den Willen und die Interessen des Kindes in strittigen Familiengerichtsverfahren. Sie werden von den Richter*innen eingesetzt.

In der praktischen Tätigkeit beinhaltet das:

  • Kontaktaufnahme zum Kind
  • Entwicklung des Kindeswillen und Feststellung der Kindesinteressen
  • Vertretung und Begleitung des Kindes im Gerichtsverfahren
  • Gespräch mit Eltern und Mitwirkung an einer einvernehmlichen Regelung
  • Erstellung einer Stellungnahme
  • Begleitung des Kindes bei richterlicher Anhörung

 

Die Stellungnahme des Verfahrensbeistandes ist eine wichtige Grundlage für die Entscheidung der Richter*innen. Die Tätigkeit wird honoriert mit einer Fallpauschale von 350 € bzw. 550 € pro Kind und Rechtszug. Die Fortbildung qualifiziert zur Übernahme dieser Aufgabe.

 

Der Verfahrensbeistand wird  in folgenden Gerichtsverfahren eingesetzt:

  • Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung, § 1666 BGB
  • Verfahren wegen Änderung oder Begründung des Sorgerechts,  §§ 1671, 1684 BGB
  • Verfahren zur Regelung des Umgangsrechts, § 1684 BGB
  • Verfahren auf Herausgabe des Kindes (Lebenskontext Pflegefamilie), §§ 1632, 1682 BGB
  • Verfahren wegen geschlossener Unterbringung, § 1631b BGB

 

Ziele und Inhalte der Weiterbildung

Im Zentrum der Aufgaben des Verfahrensbeistandes stehen die fachliche Erarbeitung der Interessen und Wünsche des Kindes sowie seine Begleitung im Familiengerichtsverfahren. Grundlage für die vom Gesetzgeber gewünschte Stärkung der Subjektstellung des Kindes ist der aus der Erlebniswelt des Kindes heraus entwickelte Kindeswille unter Berücksichtigung des Kindeswohles.
Die Aufgaben des Verfahrensbeistandes verlangen primär eine sozialpädagogische und kommunikative Kompetenz.

 

Die Qualifikation umfasst im Einzelnen:

 

Diagnostische Kompetenz zur Erfassung der Lage von Kind und Eltern

  • Einführung in die systemische Betrachtung von Familienkonstellationen
  • Bearbeitung der Familiendynamik anhand von Fallbeispielen (Regelfälle)
  • Entwicklungsverläufe, Erleben und Bewältigungsstrategien der Kinder

 

Kommunikative Kompetenz im Umgang mit dem Kind, seinen Eltern und den beteiligten Institutionen

  • Kontaktaufnahme zum Kind und Beziehungskontrakt mit dem Kind
  • Differenzierung zwischen Kindeswille und Kindeswohl
  • Entwicklung der „Anwaltsrolle“ gegenüber den Eltern und beteiligten Institutionen

 

Verfahrenskompetenz

  • Rechtliche Grundlagen zu der Verfahrensposition des Verfahrensbeistandes nach   §158 FamFG und den Rechten und Pflichten im Eltern-Kind-Verhältnis nach dem  BGB   (Elterliche Sorge nach Trennung, gemeinsame Sorge nichtverheirateter Eltern, Umgangsrecht, Kindeswohlgefährdung, freiheitsentziehende Unterbringung) und den Aufgaben der Jugendhilfe nach § 8a  SGB  VIII und der Leistungsdifferenzierung innerhalb der Hilfen zur Erziehung nach §§27ff..
  • Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe. Kinder- und Jugendstärkungsgesetz KJSG
  • Rolle und Auftrag des Verfahrensbeistandes
  • Verfassen von Stellungnahmen 

 

Kompetenz in sozialpädagogischem Fallverstehen und kollegialer Fallberatung

  • Falldarstellung, Fallverstehen, Beratungsmethodik   

 

 

Methode                                                                                                                                     

Grundlegendes Ausbildungskonzept ist das "Fallverstehen". Die Inhalte werden vor allem über Methoden des Psychodramas vermittelt, um einen konkreten, lebendigen und persönlichen Zugang zu den Themen und Aufgaben des Verfahrensbeistandes zu bekommen. Beziehungsnetzwerke und Verhaltensweisen lassen sich über szenische Darstellung anschauen und erfahrbar machen. Im Rollentausch lässt sich das kindliche Erleben erfassen.  Es wird mit Fallbeispielen gearbeitet.

(Siehe auch „Basiskonzept“)

Basiskonzept.pdf
PDF-Dokument [38.5 KB]

Zertifikat

Nach erfolgreicher Teilnahme (Nachweis der erworbenen Kompetenz in Aktionsdarstellung und schriftlicher Arbeit) und Vorliegen eines polizeilichen Führungszeugnisses wird ein Zertifikat ausgestellt.

 

Teilnehmer*innen

Die Teilnahme setzt eine pädagogische, psychosoziale oder juristische Grundausbildung voraus.

 

Dauer/Termine

Sechs Kompaktseminare (Freitag/Samstag) und drei Tagestreffen.

Insgesamt 99 Unterrichtstunden.

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