Berufsbild Verfahrensbeistand §158 FamFG
Verfahrensbeistände vertreten den Willen und die Interessen des Kindes in strittigen Familiengerichtsverfahren. Sie werden von den Richter*innen eingesetzt.
In der praktischen Tätigkeit beinhaltet das:
Die Stellungnahme des Verfahrensbeistandes ist eine wichtige Grundlage für die Entscheidung der Richter*innen. Die Tätigkeit wird honoriert mit einer Fallpauschale von 350 € bzw. 550 € pro Kind und Rechtszug. Die Fortbildung qualifiziert zur Übernahme dieser Aufgabe.
Der Verfahrensbeistand wird in folgenden Gerichtsverfahren eingesetzt:
Ziele und Inhalte der Weiterbildung
Im Zentrum der Aufgaben des Verfahrensbeistandes stehen die fachliche Erarbeitung der
Interessen und Wünsche des Kindes sowie seine Begleitung im Familiengerichtsverfahren. Grundlage für die vom Gesetzgeber gewünschte Stärkung der Subjektstellung des Kindes ist der aus der
Erlebniswelt des Kindes heraus entwickelte Kindeswille unter Berücksichtigung des Kindeswohles.
Die Aufgaben des Verfahrensbeistandes verlangen primär eine sozialpädagogische und kommunikative Kompetenz.
Die Qualifikation umfasst im Einzelnen:
Diagnostische Kompetenz zur Erfassung der Lage von Kind und Eltern
Kommunikative Kompetenz im Umgang mit dem Kind, seinen Eltern und den beteiligten Institutionen
Verfahrenskompetenz
Kompetenz in sozialpädagogischem Fallverstehen und kollegialer Fallberatung
Methode
Grundlegendes Ausbildungskonzept ist das "Fallverstehen". Die Inhalte werden vor allem über Methoden des Psychodramas vermittelt, um einen konkreten, lebendigen und persönlichen Zugang zu den Themen und Aufgaben des Verfahrensbeistandes zu bekommen. Beziehungsnetzwerke und Verhaltensweisen lassen sich über szenische Darstellung anschauen und erfahrbar machen. Im Rollentausch lässt sich das kindliche Erleben erfassen. Es wird mit Fallbeispielen gearbeitet.
(Siehe auch „Basiskonzept“)
Zertifikat
Nach erfolgreicher Teilnahme (Nachweis der erworbenen Kompetenz in Aktionsdarstellung und schriftlicher Arbeit) und Vorliegen eines polizeilichen Führungszeugnisses wird ein Zertifikat ausgestellt.
Teilnehmer*innen
Die Teilnahme setzt eine pädagogische, psychosoziale oder juristische Grundausbildung voraus.
Dauer/Termine
Sechs Kompaktseminare (Freitag/Samstag) und drei Tagestreffen.
Insgesamt 99 Unterrichtstunden.
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