Qualifizierung zum Verfahrensbeistand §158 FamFG
Zertifikatskurs - 6 Monate
Seit 1999 führen wir Qualifizierungen in NRW und Niedersachsen durch und haben inzwischen 35 Kurse durchgeführt und ca. 600 Teilnehmer*innen zertifiziert. Wir kooperieren mit staatlich anerkannten Bildungswerken in Köln, Münster, Düsseldorf, Bonn, Oberhausen, Bielefeld, Osnabrück.
Die Qualifizierung hat eine hohe Anerkennung an den Familiengerichten in NRW und Niedersachsen. Familienrichter*innen der örtlichen Amtsgerichte sind als Referent*innen in die Weiterbildung eingebunden.
Die Familiengerichte erwarten in der Regel eine Qualifizierung für die Übernahme der Verfahrensbeistandschaft, gesetzliche Vorgaben gibt es nicht.
Bisherige Teilnehmer*innen schätzen unser Ausbildungskonzept des Fallverstehens zur Erfassung der familiären Dynamiken und des kindlichen Erlebens.
Konzeption / Leitung:
Elisabeth Wulff Universität Vechta
Clemens Lübbersmann Institutsleiter
Juristische Leitung :
Professor Dr. Ute Lohrentz HAW Hamburg
Petra Ladenburger TH Köln
Bisher haben folgende Richter*innen mitgewirkt:
"Kinder, die sich verstanden fühlen, öffnen sich."
Der gelingende Zugang zum Kind ist entscheidend für die Vertretung der subjektiven Interessen des Kindes im gerichtlichen Verfahren.
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