Qualifizierung zum Verfahrensbeistand §158 FamFG
Zertifikatskurs - 6 Monate
Seit 1999 führen wir Qualifizierungen in NRW und Niedersachsen durch und haben inzwischen 35 Kurse durchgeführt und ca. 600 Teilnehmer*innen zertifiziert. Wir kooperieren mit staatlich anerkannten Bildungswerken in Köln, Münster, Düsseldorf, Bonn, Oberhausen, Bielefeld, Osnabrück.
Die Qualifizierung hat eine hohe Anerkennung an den Familiengerichten in NRW und Niedersachsen. Familienrichter*innen der örtlichen Amtsgerichte sind als Referent*innen in die Weiterbildung eingebunden.
Die Familiengerichte erwarten in der Regel eine Qualifizierung für die Übernahme der Verfahrensbeistandschaft, gesetzliche Vorgaben gibt es aktuell nicht.(Der Gesetzgeber erwägt den Begriff "fachlich geeignet" als Qualitätsanforderung in das Gesetz zu schreiben. Unsere Weiterbildung erfüllt diese Maßgabe.)
Bisherige Teilnehmer*innen schätzen unser Ausbildungskonzept des Fallverstehens zur Erfassung der familiären Dynamiken und des kindlichen Erlebens.
Konzeption / Leitung:
Elisabeth Wulff Universität Vechta
Clemens Lübbersmann Institutsleiter
Juristische Leitung :
Professor Dr. Ute Lohrentz HAW Hamburg
Petra Ladenburger TH Köln
Bisher haben folgende Richter*innen mitgewirkt:
"Kinder, die sich verstanden fühlen, öffnen sich."
Der gelingende Zugang zum Kind ist entscheidend für die Vertretung der subjektiven Interessen des Kindes im gerichtlichen Verfahren.
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