Qualifizierung zum Verfahrensbeistand §158 FamFG
Zertifikatskurs
Seit 1999 führen wir Qualifizierungen in NRW und Niedersachsen durch und haben inzwischen 45 Kurse durchgeführt und ca. 800 Teilnehmer*innen zertifiziert. Wir kooperieren mit staatlich anerkannten Bildungswerken in Köln und Münster.
Die Qualifizierung hat eine hohe Anerkennung an den Familiengerichten in NRW und Niedersachsen. Familienrichter*innen der örtlichen Amtsgerichte sind als Referent*innen in die Weiterbildung eingebunden.
Die Familiengerichte erwarten in der Regel eine Qualifizierung für die Übernahme der Verfahrensbeistandschaft. Mit der Änderung des FamFG zum 1.7.2021 gibt es die Vorgabe, dass Verfahrensbeistände "fachlich und persönlich" geeignet sein müssen (§158 FamFG).. Unsere Weiterbildung erfüllt diese Qualitätsanforderung
Bisherige Teilnehmer*innen schätzen unser Ausbildungskonzept des Fallverstehens zur Erfassung der familiären Dynamiken und des kindlichen Erlebens.
Leitung: Dipl.Pädagoge Clemens Lübbersmann Supervisor DGSv, Psychodramatiker, Verfahrensbeistand, Mitglied BVEB e.V.
Konzeption / Kursleitung:
Elisabeth Wulff Universität Vechta
Clemens Lübbersmann Institutsleiter
Juristische Leitung :
Professor Dr. Ute Lohrentz HAW Hamburg
Petra Ladenburger TH Köln
Bisher haben folgende Richter*innen mitgewirkt:
"Kinder, die sich verstanden fühlen, öffnen sich."
Der gelingende Zugang zum Kind ist entscheidend für die Vertretung der subjektiven Interessen des Kindes im gerichtlichen Verfahren.
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