Basiskonzept Weiterbildung für Verfahrensbeistände
Im Vordergrund der Weiterbildung steht die Subjektstellung des Kindes im familiengerichtlichen Verfahren, welches durch den Verfahrensbeistand aus der Position eines (Streit)Objektes herausgehoben werden soll.
Zentral ist also die Erarbeitung des subjektorientierten Zugangs zum Kind, die Fähigkeit zur Erfassung und Entwicklung des kindlichen Willens und der dafür erforderlichen Haltung des auszubildenden Verfahrensbeistandes.
Neben notwendigen – sofern nicht vorhanden, sich überwiegend durch entsprechende Literatur zu erschließenden Grundlagen zur Entwicklungspsychologie des Kindes – werden Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe sowie grundlegende Rechtskenntnisse von auf diesen Gebieten ausgewiesenen Fachleuten vermittelt.
Aufgabe der Weiterbildung ist die Ausgestaltung und Klärung der Rolle des Verfahrensbeistandes gegenüber dem Kind und der Nutzung von Möglichkeiten im gerichtlichen Verfahren.
Von besonderer Bedeutung ist hier der persönliche Zugang zum Kind und der angemessene Umgang mit anderen Beteiligten (Richter, Jugendamt, Gutachtern, Rechtsanwälten, Eltern und evtl. weiteren Personen).
Die Haltung des Verfahrensbeistandes, die Klärung der eigenen Rolle und der Zugang zum Kind werden im Wesentlichen durch erfahrungsorientiertes Lernen vermittelt. Für angemessen erachtet wird nicht ein Modulbausteinsystem mit unterschiedlichen ExpertInnen zu allen wichtigen Themen, sondern ein an den Ressourcen der TeilnehmerInnen orientiertes Konzept, das den zukünftigen Verfahrensbeiständen eine an deren bereits individuell vorhandenen Kompetenzen anknüpfende Chance bieten soll, neue Erkenntnisse und Fähigkeiten zu gewinnen und auch einzuüben.
Ermöglicht werden soll diese Art des Lernens auf der Grundlage psychodramatischer Methoden (Moreno), psychoanalytischer Konzepte des szenischen Verstehens (Lorentzer) – insbesondere die Auseinandersetzung mit Übertragungs-, Gegenübertragungs- und Spiegelphänomenen -, systemischer Ansätze und der Beachtung der Wirkfaktoren in der Beratungsforschung (Persönlichkeit und Haltung des Beraters, unbedingte Wertschätzung, Echtheit), deren aller Erfahrungswissen in jüngerer Zeit auch durch Ergebnisse der Hirnforschung (Entdeckung der Spiegelneurone) bestätigt werden.
Aufgabe der beiden KursleiterInnen, die den gesamten Prozess begleiten, ist die Schaffung einer erfahrungsorientierten Lernatmosphäre und die Herstellung von Lernsituationen, die angstfreies Üben und Experimentieren in der noch ungewohnten Rolle fördern sollen, in der kreative Lösungsansätze für komplexe Probleme sich entfalten können.
In den erfahrungsgemäß sehr heterogen besetzten Gruppen (Fachkräfte der Sozialen Arbeit, JuristInnen, PsychologInnen, LehrerInnen und in Ausnahmefällen auch anders Qualifizierte im Alter von Mitte 20 bis Ende 60) gibt es ein hohes Potenzial an Kompetenzen (Wissen – Können – Haltung), die für die jeweils anderen eine Bereicherung bieten.
Neben der Strukturierung der Kontakte zum Kind und zu weiteren Beteiligten geht es im Kontakt zum Kind vorrangig um die Begegnung mit diesem, welche die Basis für alle vom Verfahrensbeistand zu beeinflussenden Entwicklungen im Verfahren bilden. Mit dem gelingenden – bzw. nicht gelingenden - Zugang zum Kind, der differenzierte Wahrnehmungen und Ergebnisse erst ermöglicht, steht und fällt die Aufgabe des Verfahrensbeistandes.
Neben der Bereitstellung evtl. nützlicher Leitfäden zur Gesprächsführung mit Kindern und Jugendlichen (Delfos, Gründer, Balloff, Walter), geht es vor allem um die Befähigung zu gelingendem und damit ergebnisoffenem Kontakt, die Ermöglichung einer - wenn auch begrenzten – Vertrauensbeziehung zum Kind und die Befähigung zur Auswertung der im Prozess mit dem Kind ermittelten/entwickelten Ergebnisse zum wie auch immer ausgedrückten Willen des Kindes.
Dazu bedarf es deutlich entwickelter selbstreflexiver Fähigkeiten, deren (Weiter-) Entwicklung ebenfalls das erfahrungsorientierte Lernen ermöglicht.
Die vom Weiterbildungsinstitut für Verfahrensbeistandschaft angebotene Weiterbildung wendet sich also an TeilnehmerInnen, die bereit und in der Lage sind, diese Form des Lernens und der Auseinandersetzung für sich fruchtbar zu machen.
Zentral ist also die Erarbeitung des subjektorientierten Zugangs zum Kind, die Fähigkeit zur Erfassung und Entwicklung des kindlichen Willens und der dafür erforderlichen Haltung des auszubildenden Verfahrensbeistandes.
Neben notwendigen – sofern nicht vorhanden, sich überwiegend durch entsprechende Literatur zu erschließenden Grundlagen zur Entwicklungspsychologie des Kindes – werden Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe sowie grundlegende Rechtskenntnisse von auf diesen Gebieten ausgewiesenen Fachleuten vermittelt.
Aufgabe der Weiterbildung ist die Ausgestaltung und Klärung der Rolle des Verfahrensbeistandes gegenüber dem Kind und der Nutzung von Möglichkeiten im gerichtlichen Verfahren.
Von besonderer Bedeutung ist hier der persönliche Zugang zum Kind und der angemessene Umgang mit anderen Beteiligten (Richter, Jugendamt, Gutachtern, Rechtsanwälten, Eltern und evtl. weiteren Personen).
Die Haltung des Verfahrensbeistandes, die Klärung der eigenen Rolle und der Zugang zum Kind werden im Wesentlichen durch erfahrungsorientiertes Lernen vermittelt. Für angemessen erachtet wird nicht ein Modulbausteinsystem mit unterschiedlichen ExpertInnen zu allen wichtigen Themen, sondern ein an den Ressourcen der TeilnehmerInnen orientiertes Konzept, das den zukünftigen Verfahrensbeiständen eine an deren bereits individuell vorhandenen Kompetenzen anknüpfende Chance bieten soll, neue Erkenntnisse und Fähigkeiten zu gewinnen und auch einzuüben.
Ermöglicht werden soll diese Art des Lernens auf der Grundlage psychodramatischer Methoden (Moreno), psychoanalytischer Konzepte des szenischen Verstehens (Lorentzer) – insbesondere die Auseinandersetzung mit Übertragungs-, Gegenübertragungs- und Spiegelphänomenen -, systemischer Ansätze und der Beachtung der Wirkfaktoren in der Beratungsforschung (Persönlichkeit und Haltung des Beraters, unbedingte Wertschätzung, Echtheit), deren aller Erfahrungswissen in jüngerer Zeit auch durch Ergebnisse der Hirnforschung (Entdeckung der Spiegelneurone) bestätigt werden.
Aufgabe der beiden KursleiterInnen, die den gesamten Prozess begleiten, ist die Schaffung einer erfahrungsorientierten Lernatmosphäre und die Herstellung von Lernsituationen, die angstfreies Üben und Experimentieren in der noch ungewohnten Rolle fördern sollen, in der kreative Lösungsansätze für komplexe Probleme sich entfalten können.
In den erfahrungsgemäß sehr heterogen besetzten Gruppen (Fachkräfte der Sozialen Arbeit, JuristInnen, PsychologInnen, LehrerInnen und in Ausnahmefällen auch anders Qualifizierte im Alter von Mitte 20 bis Ende 60) gibt es ein hohes Potenzial an Kompetenzen (Wissen – Können – Haltung), die für die jeweils anderen eine Bereicherung bieten.
Neben der Strukturierung der Kontakte zum Kind und zu weiteren Beteiligten geht es im Kontakt zum Kind vorrangig um die Begegnung mit diesem, welche die Basis für alle vom Verfahrensbeistand zu beeinflussenden Entwicklungen im Verfahren bilden. Mit dem gelingenden – bzw. nicht gelingenden - Zugang zum Kind, der differenzierte Wahrnehmungen und Ergebnisse erst ermöglicht, steht und fällt die Aufgabe des Verfahrensbeistandes.
Neben der Bereitstellung evtl. nützlicher Leitfäden zur Gesprächsführung mit Kindern und Jugendlichen (Delfos, Gründer, Balloff, Walter), geht es vor allem um die Befähigung zu gelingendem und damit ergebnisoffenem Kontakt, die Ermöglichung einer - wenn auch begrenzten – Vertrauensbeziehung zum Kind und die Befähigung zur Auswertung der im Prozess mit dem Kind ermittelten/entwickelten Ergebnisse zum wie auch immer ausgedrückten Willen des Kindes.
Dazu bedarf es deutlich entwickelter selbstreflexiver Fähigkeiten, deren (Weiter-) Entwicklung ebenfalls das erfahrungsorientierte Lernen ermöglicht.
Die vom Weiterbildungsinstitut für Verfahrensbeistandschaft angebotene Weiterbildung wendet sich also an TeilnehmerInnen, die bereit und in der Lage sind, diese Form des Lernens und der Auseinandersetzung für sich fruchtbar zu machen.