ZIELE UND INHALTE

Im Zentrum der Aufgaben des Verfahrensbeistandes stehen die fachliche Erarbeitung der Interessen und Wünsche des Kindes sowie seine Begleitung im Familiengerichtsverfahren. Grundlage für die vom Gesetzgeber gewünschte Stärkung der Subjektstellung des Kindes ist der aus der Erlebniswelt des Kindes heraus entwickelte Kindeswille unter Berücksichtigung des Kindeswohles in spezifischen Fällen.
Die Aufgaben des Verfahrensbeistandes verlangen primär eine sozialpädagogische und kommunikative Kompetenz. Ziele und Inhalte der Qualifikation sind im Einzelnen:

Kompetenz in Sozialpädagogischem Fallverstehen
Systemische Betrachtung von Familienkonstellationen anhand des „Sozialen Atoms“ nach Moreno
Selbstreflexion der eigenen familiären Erfahrungen
Bearbeitung der Familiendynamik anhand von Fallbeispielen (Regelfälle)
Erleben und Entwicklung des Kindes in spezifischen Problemlagen (Sucht, Trennung)

Kommunikative Kompetenz

Kontaktaufnahme zum Kind / Beziehungskontrakt mit dem Kind / Exploration des Kindeswillen
Differenzierung zwischen Kindeswille und Kindeswohl
Kontakt zu Eltern und beteiligten Institutionen
 

Verfahrenskompetenz
Rolle und Auftrag des Verfahrensbeistandes
Entwicklung von Handlungsstrategien
Verfassen von Stellungnahmen
Rechtliche Grundlagen
Grundlagen der Jugendhilfe

Kompetenz in kollegialer Fallberatung

Methode
Die Inhalte werden vor allem über Methoden des Psychodramas vermittelt, um einen konkreten, lebendigen und persönlichen Zugang zu den Themen und Aufgaben des Verfahrensbeistandes zu bekommen. Beziehungsnetzwerke und Verhaltensweisen lassen sich über szenische Darstellung anschauen und erfahrbar machen. Es wird mit Fallbeispielen gearbeitet.
(Siehe auch „Basiskonzept“)


ZERTIFIKAT
Nach erfolgreicher Teilnahme (Nachweis der erworbenen Kompetenz in Aktionsdarstellung und schriftlicher Arbeit ) und Vorliegen eines polizeilichen Führungszeugnisses wird ein Zertifikat ausgestellt

TEILNEHMERINNEN
Die Teilnahme setzt in der Regel eine pädagogische, psychosoziale oder juristische Grundausbildung sowie Praxis in diesen Feldern voraus.

DAUER
Insgesamt 151 Ustd.
9 Kompaktseminare (freitags 16.30 - samstags 17.30 Uhr)
und 4 Tagesseminare (jeweils 3 Stunden)

EINFÜHRUNGS- UND ENTSCHEIDUNGSSEMINAR
Zu Beginn der Weiterbildung steht ein Einführungsseminar. Danach entscheiden Sie definitiv, ob Sie an der gesamten Fortbildung teilnehmen wollen. Bestehen von Seiten der Dozenten keine Bedenken, wird ein Fortbildungsvertrag geschlossen

GEBÜHREN
Gebühr für Einführungsseminar 145 €
Gebühr pro weiterer Wochenendeinheit: 162,. €
Gebühr insgesamt: 1601,- € , incl. Tagestreffen (Teilzahlung möglich)
Unterrichtsmaterialien ca. 10,- €
Bei Kursen in NRW Einreichung eines Bildungsschecks (NRW) möglich.

Bei Kursen in Niedersachsen Zuschüsse über die Bildungsprämie möglich.